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Die Gedenkstättenkonzeption der Landeszentrale für politische Bildung

Nachdem im August 1991 der Auftrag der Landesregierung an die Landeszentrale für politische Bildung zur Erstellung einer Gedenkstättenkonzeption ergangen war, berief die Landeszentrale eine Arbeitsgruppe zur Erstellung einer solchen. Unter Federführung der Landeszentrale wurde ein Kon­zept entwickelt, das sich mit Inhalt, Organisation und personellen Fragen der Gedenk­stättenarbeit in Rheinland-Pfalz auseinandersetzte. 

Den Kern des Entwurfes der Landeszentrale bilden folgende Grundsätze:

  • "Osthofen und Hinzert sind die zentralen Gedenkstätten des Landes Rheinland-Pfalz. Weitere Gedenkstätten des Landes werden nicht vorgesehen".
  • "Die Landeszentrale für politische Bildung, später auch, nach erfolgter Gründung, das 'NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz', sollen die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Gedenkstätten und Organisationen, die sich mit der NS-Geschichte befassen, koordinieren".
  • "Gedenkstättenarbeit darf und kann kein Monopol der öffentlichen Hand werden. Neben Kreisen, Städten, Gemeinden stehen Initiativen, Vereine und Institutionen ebenso wie das Land in der gemeinsamen Verantwortung".

Das NS-Dokumentationszentrum soll Ansprechpartner und zentrale Informationsstelle sein für Menschen, die sich mit der NS-Vergangenheit ihrer Heimatregion in Rheinland-Pfalz auseinandersetzen wollen. Für Osthofen als Ort des NS-Dokumentationszentrums entschied man sich aufgrund der dort vorhandenen und bereits im Landesbesitz befindlichen Raumkapazitäten.

Die Erarbeitung der Konzeption für Gedenkstätte und Dokumentationszentrum in Osthofen erfolgte in enger Kooperation mit den Menschen vor Ort. So wurden der Förderverein, die Lagergemeinschaft ehemaliger In­sassen des KZ Osthofen und die Stadt Osthofen in die Planung eng mit eingebunden.

Der Entwurf der Landeszentrale sah - nach einer schrittweisen Renovierung der sich in desolatem Zustand befindenden Gebäude in Osthofen - folgende Nutzungsbereiche für das Gedenkstättengelände vor:

  • einen Bereich „Dokumentation“ für Forschung, Archiv, Bibliothek, Mediothek und Verwaltung,
  • einen pädagogischen Bereich mit Seminar-, Gruppen- und Besucherräumen,
  • einen Bereich „Ausstellung“ als Standort einer ständigen Ausstellung zur Geschichte des ehemaligen KZ Osthofen und zur NS-Geschichte von Rheinland-Pfalz im zweigeschossigen Hauptgebäude.
  • Das zweite Gebäude auf dem Gelände, die eingeschossige Halle, sollte nach Sicherung und Sanierung der Bausubstanz im derzeitigen Zustand, kalt und leer belassen werden, um zum Nachdenken und Erinnern anzuregen.

Für die Umsetzung dieses Nutzungsplanes sah der Entwurf ein Baukastensystem, d.h. einen schrittweisen Ausbau vor.

Das Kabinett des Landes Rheinland-Pfalz erklärte sich im Dezember 1992 „in der Tendenz mit der Konzeption einverstanden“ und beschloß die nötigen Bausicherungsmaßnahmen zu Erhaltung des ehemaligen KZ Osthofen, sowie den Ausbau zu einer Dokumentationsstätte. Nach diesem Beschluss der Landesregierung wurde mit der ersten Stufe zum Ausbau des ehemaligen KZ Osthofen zur Gedenkstätte und zum NS-Dokumentati­onszentrum Rheinland-Pfalz begonnen.

Gedenkstättenkonzeption Rheinland-Pfalz (Juli 1992) als PDF-Datei (6MB)

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