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Gedenkstätten geöffnet – Aktuelle Bestimmungen

Voraussetzungen für Besuche der Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert für Einzelbesucher:innen und Gruppen

Für die Gedenkstätten Osthofen und Hinzert gelten aktuell die folgenden Regelungen:

Auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden der Gedenkstätte gelten die üblichen ABSTANDS- UND HYGIENEREGELN sowie eine generelle MASKENPFLICHT.

 

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